Übertrittsbestimmungen

 


a) Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule

 

Bedingungen ab dem Schuljahr 2010/11

Übertritt in Jgst. 5 an:  
Gymnasium Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00*
Realschule Jahreszeugnis D,M: Ø 2,50*
Sonderfälle siehe unten *,**  
   
Übertritt in Jgst. 6 an:  
Gymnasium nur Aufnahmeprüfung
Realschule Jahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung

 

Achtung:
Änderung des Termins für die Aufnahmeprüfung in die M-Klassen der Mittelschule!

Ab dem Schuljahr 2014/2015 findet diese immer in der letzten Woche der Sommerferien statt. Entsprechende Hinweise gibt es auf auch auf der Homepage der aufnehmenden Mittelschule Grassau oder unter Tel. 08641/2125.

Formales:

 

 


2. Übertritt in die M7 nach der 6. Jahrgangsstufe

 

 


Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

 

3. Übertritt in M8, M9 und M10


Hier gilt bzgl. der Aufnahmemodalitäten Gleiches:

M8, M9:

M10:

 

Näheres auch unter www.schulberatung.bayern.de

oder auch unter www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html