Übertrittsbestimmungen
a) Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule
Bedingungen ab dem Schuljahr 2010/11
Übertritt in Jgst. 5 an: | |
Gymnasium | Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00* |
Realschule | Jahreszeugnis D,M: Ø 2,50* |
Sonderfälle siehe unten *,** | |
Übertritt in Jgst. 6 an: | |
Gymnasium | nur Aufnahmeprüfung |
Realschule | Jahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00 bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung |
Achtung:
Änderung des Termins für die Aufnahmeprüfung in die M-Klassen der Mittelschule!
Ab dem Schuljahr 2014/2015 findet diese immer in der letzten Woche der Sommerferien statt. Entsprechende Hinweise gibt es auf auch auf der Homepage der aufnehmenden Mittelschule Grassau oder unter Tel. 08641/2125.
Formales:
- Erziehungsberechtigte stellen nach Beratung durch die Schule schriftlichen Antrag zur Aufnahmeprüfung. Anmeldung im Sekretariat abgeben, hierbei bitte auf Öffnungszeiten des Sekretariats achten! Wir melden die Prüflinge dann weiter!
- Termine:
Dienstag, 06. September 2022 Englisch Mittwoch, 07. September 2022 Deutsch Donnerstag, 08. September 2022 Mathematik
-
Über den genauen Zeitplan und den Ort der Aufnahmeprüfung werden Sie zu gegebener Zeit von der Schule informiert, an der die Aufnahmeprüfung stattfindet.
- Bitte beachten Sie auch die Termine bzgl der eigenen Urlaubsplanung!
- Hier der Downloadlink für den Antrag: Anmeldung Aufnahmeprüfung
2. Übertritt in die M7 nach der 6. Jahrgangsstufe
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E) im Zwischen- oder Jahreszeugnis: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
3. Übertritt in M8, M9 und M10
Hier gilt bzgl. der Aufnahmemodalitäten Gleiches:
M8, M9:
- Schnitt 2,33 (D, M, E) oder besser im Zwischen- oder Jahreszeugnis = uneingeschränkt, ansonsten Aufnahmeprüfung oder Jahreszeugnis mit dem entsprechenden Schnitt
M10:
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Näheres auch unter www.schulberatung.bayern.de
oder auch unter www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html