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Übertrittsbestimmungen

 


a) Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule

 

Bedingungen ab dem Schuljahr 2010/11

Übertritt in Jgst. 5 an:  
Gymnasium Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00*
Realschule Jahreszeugnis D,M: Ø 2,50*
Sonderfälle siehe unten *,**  
   
Übertritt in Jgst. 6 an:  
Gymnasium nur Aufnahmeprüfung
Realschule Jahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung

 

Achtung:
Änderung des Termins für die Aufnahmeprüfung in die M-Klassen der Mittelschule!

Ab dem Schuljahr 2014/2015 findet diese immer in der letzten Woche der Sommerferien statt. Entsprechende Hinweise gibt es auf auch auf der Homepage der aufnehmenden Mittelschule Grassau oder unter Tel. 08641/2125.

Formales:

  • Erziehungsberechtigte stellen nach Beratung durch die Schule schriftlichen Antrag zur Aufnahmeprüfung (spätestens bis zum Freitag 29.07.2022). Anmeldung im Sekretariat abgeben, hierbei bitte auf Öffnungszeiten des Sekretariats achten! Wir melden die Prüflinge dann weiter!
  • Termine:

    Dienstag, 06. September 2022 Englisch
    Mittwoch, 07. September 2022 Deutsch
    Donnerstag, 08. September 2022 Mathematik

 

  • Über den genauen Zeitplan und den Ort der Aufnahmeprüfung werden Sie zu gegebener Zeit von der Schule informiert, an der die Aufnahmeprüfung stattfindet.

  • Bitte beachten Sie auch die Termine bzgl der eigenen Urlaubsplanung! 
  • Hier der Downloadlink für den Antrag: Anmeldung Aufnahmeprüfung

 


2. Übertritt in die M7 nach der 6. Jahrgangsstufe

 

 


Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E) im Zwischen- oder Jahreszeugnis: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

 

3. Übertritt in M8, M9 und M10


Hier gilt bzgl. der Aufnahmemodalitäten Gleiches:

M8, M9:

  • Schnitt 2,33 (D, M, E) oder besser im Zwischen- oder Jahreszeugnis = uneingeschränkt, ansonsten Aufnahmeprüfung oder Jahreszeugnis mit dem entsprechenden Schnitt

M10:

  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

 

Näheres auch unter www.schulberatung.bayern.de

oder auch unter www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

 

 

 

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